04. Februar 2021
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SBB News - Personalratswahlen

Gesetz zur Erweiterung des Personalratswahlen-Zeitraumes beschlossen

Am 3. Februar 2021 hat der Sächsische Landtag das "Gesetz zur Durchführung der regelmäßigen Personalratswahlen 2021 und zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit der Personalvertretungen in Sachsen während der COVID-19-Pandemie" einstimmig beschlossen. Damit wird überall dort, wo 2021 Personalratswahlen nach dem SächsPersVG anstehen, der Wahlzeitraum bis 31. Oktober 2021 erweitert.

Der SBB hat bereits seit geraumer Zeit deutlich gemacht, dass er in der aktuellen Situation eine sichere und zugleich ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen im gesetzlich vorgesehenen Zeitraum kritisch sieht und sich diesbezüglich bereits in 2020 auch direkt an Herrn Staatsminister Prof. Dr. Roland Wöller gewandt.

"Wir sind froh, dass jetzt Klarheit herrscht," stellt die SBB-Landesvorsitzende Nannette Seidler dazu fest. "Nunmehr können die bestellten Wahlvorstände ihre wichtige Arbeit beginnen und eine für alle Kolleginnen und Kollegen rechts- und pandemiesichere Wahl vorbereiten. Neben handlungsfähigen Personalvertretungen ist für uns auch der Gesundheitsschutz ein hohes Gut. Beidem wird mit dem Gesetz Rechnung getragen."

In der Gesetzesbegründung wird richtigerweise ausgeführt: "Aufgrund der dynamischen Entwicklung der COVID-19-Pandemie ist davon auszugehen, dass die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Personalratswahlen für den Zeitraum bis Ende Mai 2021 (Ende der fünfjährigen Amtszeit der gewählten Personalvertretungen) nicht oder nur unter sehr widrigen Voraussetzungen möglich ist. So drohen personalratslose Zeiten von längerem Umfang. Das Sächsische Personalvertretungsgesetz sieht in diesen Fällen kein Übergangsmandat für die bis zum 31. Mai 2021 amtierenden Personalvertretungen vor. Zudem ist davon auszugehen, dass es zu sonstigen Störungen bei der Durchführung der Wahlen kommt, etwa durch Quarantäne, mobiles Arbeiten und die Beschränkung der Reisetätigkeit bzw. Bewegungsfreiheit. Ziel des Gesetzes ist es, abweichend von den Regelungen des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes den Wahlzeitraum bis zum 31. Oktober 2021 zu erstrecken und personalratslose Zeiten zu verhindern."

Hier finden Sie das komplette Gesetz, ebenso wie die Beschlussempfehlung.

Voraussichtlich am 9. Februar wird das Sächsische Kabinett über die "Zweite Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Sächsischen Personalvertretungswahlenverordnung" beschließen. Damit wäre auch der Weg frei für digitale Sitzungen der Wahlvorstände sowie für erweiterte Möglichkeiten der Nutzung von Briefwahlen. Der SBB wird zeitnah berichten.