21. März 2016
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Freistaat muss jetzt trotz gewonnenem Prozess zahlen

Zum Jahresbeginn 2014 hatten circa 4.000 Beamtinnen und Beamte Klage wegen altersdiskriminierender Besoldung eingereicht. 2015 entschied das Bundesverfassungsgericht diese Klagen abzuweisen. Die Prozessgebühren bleiben nun aber doch zum großen Teil am Freistaat hängen, weil er die Kläger offenbar treuewidrig in die Verfahren getrieben hatte.

Um die 11.000 Widersprüche waren 2014 beim Finanzminister eingegangen. Der Sächsische Beamtenbund hatte damals vorgeschlagen, Musterprozesse zu führen und die Widersprüche bis zu einem endgültigen Urteil ruhen zu lassen. Das wurde vom Finanzminister abgelehnt und stattdessen am 2. Januar 2014 alle Widersprüche negativ beschieden. 4.000 Betroffene reichten in Folge dessen vor den Verwaltungsgerichten Dresden, Chemnitz und Leipzig Klage ein, die durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes 2015 verloren ging. Nun müssen die Kläger ihre Klagen wegen mangelnder Erfolgsaussichten zurückziehen.

Grundsätzlich ist die Rechtslage so, dass derjenige, der klagt, dann aber seine Klage mangels Aussicht auf Erfolg zurücknimmt, natürlich die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Das Verwaltungsgericht Dresden hat nun aber in einem Verfahren einem Beamten Recht gegeben, der darauf hinwies, dass der Freistaat die Kläger treuewidrig in die Klageverfahren trieb. Über die Gründe kann man nur spekulieren. Wahrscheinlich ist, dass man nicht mit so vielen Klagen gerechnet hat. Vielmehr wollte man die bestandskräftige Ablehnung der geltend gemachten Ansprüche reduzieren, um das finanzielle Risiko zu minimieren.

In diesem Zusammenhang sprechen die Richter von einer „schuldhaften Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht“. Sie verweisen auf eine immense zusätzliche Belastung der Verwaltungsgerichte und darauf, dass die Beamten „ohne eine zwingende Notwendigkeit und ohne Angabe letztlich nachvollziehbarer Gründe“ ins Klageverfahren gedrängt wurden. Damit bleiben die Prozesskosten vor den Verwaltungsgerichten Dresden und Leipzig beim Freistaat. Allein das Verwaltungsgericht Chemnitz entschied anders und belastet die Kläger mit der einfachen Prozessgebühr.

Der Landesvorsitzende des SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen Gerhard Pöschmann äußerte sich in diesen Zusammenhang: „Wir haben den Finanzminister 2013 darauf hingewiesen, dass eine Ruhendstellung der eingereichten Widersprüche in beiderseitigem Interesse sein müsse. Wer sich dann dafür entscheidet, 11.000 Widersprüche trotz unklarer Rechtslage abzulehnen, handelt falsch. Die jetzige Entscheidung der Verwaltungsgerichte Dresden und Leipzig bestätigt wieder unsere Auffassung vom schlechten Umgang des Freistaates mit seinen Beamten!“

Hier finden Sie die Pressemitteilung als PDF.