21. Oktober 2021
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Amtsangemessene Alimentation

Es wird weiter um Lösungen gerungen

Am 15. Oktober standen erneut Gespräche der Gewerkschaften mit dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen zur Umsetzung der Grundsätze des BVerfG zu einer verfassungsgemäßen Besoldung in Sachsen an. Nachdem bereits aus Sicht des SMF mögliche Regelungen für die Zukunft auf dem Tisch liegen, wurden diesmal Lösungsansätze für die vergangenen Jahre vorgestellt.

Das SMF favorisiert auch für die Jahre 2019 - 2021 den "Lösungsansatz Beihilfe" - schließlich soll auch zukünftig die Herstellung des nötigen Mindestabstands zwischen Besoldung und Grundsicherung im Wesentlichen über Beihilfebemessungssätze für berücksichtigungsfähige Ehegatten und Kinder realisiert werden.
Auch ein möglicher Ansatz für die zu schaffende verfassungsgemäße Besoldung bei drei und weiteren Kindern wurde zuletzt diskutiert.

Der SBB - auch am 15. Oktober wieder durch Karen Siwonia und Nannette Seidler vertreten - hat sich im Vorfeld umfangreich auf die erneute Gesprächsrunde vorbereitet. So wurden beispielsweise in einer digitalen Runde auch mit Vertreter:innen der SBB-Mitgliedsgewerkschaften und dem PKV-Verband Argumente ausgetauscht. Eine entsprechende Stellungnahme zu den bisher besprochenen Varianten und den übergebenen Unterlagen wurde dem SMF zugeleitet.

Fest steht: Es ist wohl noch ein langer Weg zu einer Lösung, die verfassungsgemäß, tragfähig und wenigstens mittelfristig zukunftsfähig ist.
Dass dabei auch die aktuelle Einkommensrunde bei den Berechnungen eine Rolle spielen wird, wurde vom SMF schon zeitig deutlich gemacht.
Letztlich werden wir wohl auch in diesem Jahr all unsere Beamt:innen aufrufen müssen, Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen, um für jeden Einzelnen eine verfassungsgemäße Besoldung sicherzustellen.

Weitere Gespräche auf Arbeitsebene werden nach den Herbstferien, eine erneute Runde mit dem Finanzminister am 5. Dezember 2021 stattfinden.