22. Dezember 2015
Auf Facebook teilenAuf Twitter weitersagenArtikel versenden

Beamtenbund fordert die Wiedereinführung der Sonderzahlungen

25000 Widersprüche gegen die Streichung der Sonderzahlungen für Beamte von 2011 liegen beim Freistaat. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu am Freitag (18.12.2015) ein abschließendes Urteil gefällt. Danach war deren Streichung verfassungswidrig. Jetzt muss gehandelt werden. Der Sächsische Beamtenbund verweist darauf, dass nur die Wiedereinführung eine angemessene Lösung darstellt.

Nun ist es amtlich: Sachsen alimentiert seine Beamten nicht amtsangemessen. Die von uns lang kritisierte Streichung der Sonderzahlungen ist verfassungswidrig und muss rückgängig gemacht werden. Damit hat der Freistaat wieder einmal gerichtlich bescheinigt bekommen, dass er mit seinen Beamten nach Gutdünken umspringt. 25 000 hatten damals Widerspruch gegen diese „Nacht- und Nebelaktion“ eingelegt. Diese müssen nun einzeln aufgearbeitet und neu beschieden werden. Angeblich diente das Streichkonzert der Konsolidierung des Haushaltes. 23 Mio. € wurden jährlich eingespart. Fakt ist: Sachsens Beamte befinden sich am Ende des bundesweiten Besoldungsvergleiches. Unter anderem auch deswegen hatte der Sächsische Beamtenbund den Negativpreis „Die Eule“ an Steffen Flath und zweimal an Prof. Georg Unland vergeben. „Das hätten auch Positivpreise für die Weiterzahlung der Sonderzahlungen sein können“, äußerte sich Gerhard Pöschmann, Landesvorsitzender des Sächsischen Beamtenbundes, dazu. „Und ich erinnere noch einmal an die Aussage des damaligen Fraktionsvorsitzenden, diese Streichung auch auf die Tarifbeschäftigten übertragen zu wollen.“ Und weiter: „Es ist jetzt an der Zeit, diesen Fehler zu korrigieren und die Sonderzahlungen ohne Wenn und Aber wieder einzuführen!“

Für die auf den Freistaat zurollende Welle an Renteneintritten in den kommenden Jahren könnte dies ein positives Signal sein. Bis 2025 werden mindestens 60% der jetzigen Beschäftigten in den wohlverdienten Ruhestand eintreten. Maßnahmen zur Gewinnung von Personal wären unmittelbar angebracht. Nur ein attraktiver öffentlicher Arbeitgeber bekommt auch ausreichend und gut ausgebildete Fachkräfte. Weitere Versuche, am Personal zu sparen werden zwangsläufig dazu führen, dass der Freistaat Sachsen seine Kernaufgaben nicht mehr erfüllen kann. Dazu werden neben den schon ausführlich öffentlich diskutierten polizeilichen Aufgaben und den Anforderungen in der Bildung auch solche Bereiche wie der Seuchenschutz, die Lebensmittelkontrolle oder der Straßenbau hinzukommen. Schon heute fehlt an allen Ecken und Enden Personal zur Erledigung der durch die Verfassung vorgegebenen Kataloge. Auch die damaligen Oppositionsparteien „Die Linke“, SPD und „Die Grünen“ hatten sich mehrfach öffentlich gegen die Streichung des Weihnachtsgeldes positioniert. Selbst innerhalb der CDU-Fraktion gab es Widerspruch gegen eine solche Maßnahme. Auch die Versuche, die Sonderzahlungen zu Zwölfteln und im Rahmen der Dienstrechtsneuordnung 2014 in die monatliche Besoldung einfließen zu lassen waren zum Scheitern verurteilt. Allein das böse Wort „Weihnachtsgeld“ löste bei Amtsträgern eine Schreckreaktion aus. Das zeigt, wie tief der Stachel unserer Aktionen für eine Wiedereinführung der Sonderzahlungen sitzt.

Hier finden Sie die Pressemitteilung als PDF.