18. Mai 2016
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Anhörung zur amtsangemessenen Alimentation in Sachsen

Am 11. Mai 2016 fand im sächsischen Landtag eine Anhörung zum Gesetzentwurf der LINKEN zur amtsangemessenen Alimentation im Freistaat Sachsen statt. Durch das Bundesverfassungsgericht war die Vermutung geäußert worden, dass Sachsens „Staatsdiener“ nicht verfassungskonform entlohnt würden. Der Gesetzentwurf der LINKEN war die erste Reaktion aus dem politischen Raum, diesen Zustand zu beheben.

Das Bundesverfassungsgericht hatte darauf hingewiesen, dass insbesondere durch die Streichung der Jahressonderzahlungen für Beamte Sachsens im Jahr 2011 die Angemessenheit der Besoldung im Vergleich zur allgemeinen Lohn- und Preisentwicklung nicht mehr gegeben war. Weiterhin wurde der Freistaat aufgefordert, diesen Zustand rückwirkend zum 1. Juli 2016 zu beheben. 

„DIE LINKEN“ im sächsischen Landtag hatten daraufhin als erste Reaktion die Wiedereinführung der gestrichenen Sonderzahlungen gefordert und einen dementsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. „Dafür an die Fraktion `DIE LINKE´ unser herzlicher Dank“ äußerte der Landesvorsitzende des SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen Gerhard Pöschmann. Mit dieser zeitnahen Reaktion waren auch die Regierungsfraktionen aufgefordert, endlich auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zu reagieren. 

Für den SBB nahm der Vorsitzende der sbb jugend Nils Oeser an der Anhörung teil. Sein Fazit: „Für die Frage der Nachwuchsgewinnung darf die Besoldungsentwicklung in Sachsen nicht von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt werden. Ein bürgerfreundlicher öffentlicher Dienst ist nur mit den Beschäftigten möglich. Diese erwarten hierzu Wertschätzung und eine angemessene Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung.“

Pressemitteilung (PDF)