Die Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht formulierten Grundsätze einer verfassungsgemäßen Alimentation der Beamten und Richter in Sachsen beschäftigt uns intensiv und seit langem. Ein erster Schritt auf diesem Weg war das 4. Dienstrechtsänderungsgesetz, welches von uns bekanntermaßen überwiegend kritisch bewertet wurde.
Wir haben uns heute erneut an den Sächsischen Finanzminister gewandt.
Aktueller Hintergrund ist mittelbar die anstehende Übertragung der Ergebnisse des Tarifabschlusses für die Beschäftigten der Länder auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger in Sachsen.
Im Rahmen der Gespräche zur Schaffung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Vorfeld des 4. Dienstrechtsänderungsesetzes war immer klar, dass die damals berechneten Beträge und die darauf basierenden Beschlüsse jeweils nur für die Vergangenheit erfolgten. Damit fehlt es den im 4. DRÄndG festgeschriebenen Regelungen an einer Zukunftsfähigkeit, was die Verfassungsmäßigkeit der Alimentation sächsischer Beamter und Richter aktuell erneut in Frage stellt.
Es war in allen Gesprächen unstreitig, dass – jeweils spätestens mit der Übertragung von Tarifergebnissen – eine Neuberechnung und Nachjustierung erfolgen müsse.
Dieser Zeitpunkt ist jetzt gekommen. Wir haben den Sächsischen Finanzminister deshalb dringend gebeten, schnellstmöglich eine verfassungsgemäße Alimentation in Sachsen sicherzustellen.
Das komplette Schreiben könnt ihr hier lesen. Zum weiteren Verfahren werden wir natürlich - auch hier - aktuell informieren.
#Beamte #AmtsangemesseneAlimentation #Sachsen #SBBbleibtdran #SBBFamilie #WirkungkommtvonWIR