27. Mai 2019

GK-Beamtenrecht

Zahlung Besoldungserhöhungen 2019

Derzeit befindet sich der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2019/2020/2021 sowie zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften im parlamentarischen Verfahren.

Damit soll die Tarifeinigung vom 2. März 2019 für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder zeitgleich und systemgerecht auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger der Dienstherren im Freistaat Sachsen übertragen werden.

Es ist geplant, dass die rückwirkend zum 1. Januar 2019 vorgesehene Besoldungs- und Versorgungserhöhung durch das Landesamt für Steuern und Finanzen zum Zahltag August 2019 (d.h. Ende Juli 2019) umgesetzt wird.