28. Mai 2018

SBB News

Informationen für Beamtinnen und Beamte

Die aufgrund der Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig verzögerte Anpassung der Ost- an die Westbesoldung der Jahre 2008 und 2009 sowie die verzögerte Übertragung des Tarifergebnisses des Jahres 2008 für höhere Besoldungsgruppen erfolgt mit den Bezügen für den Monat Juli 2018.

Nachzahlung zur verzögerten Anpassung der Ost- an die Westbesoldung

Betroffen von der Ost-Westanpassung sind alle Besoldungs- und Versorgungsempfänger ab Besoldungsgruppe A10 aufwärts, die in den Jahren 2008 und 2009 noch eine abgesenkte Besoldung nach § 2 Abs. 1 2. BesÜV erhalten haben. Von der Nachzahlung der verzögerten Übernahme des Tarifergebnisses für die Monate Mai bis August 2008 profitieren alle Besoldungs- und Versorgungsempfänger ab Besoldungsgruppe A10 aufwärts. Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass die Nachzahlung für alle Betroffenen erst durch die Gewährung gewerkschaftlichen Rechtsschutzes sowie zur Umsetzung der Rechtsprechung geführte Gespräche ermöglicht wurde.

Alimentation kinderreicher Beamtinnen und Beamter

Zum Jahresende 2017 wurde informiert, dass Beamtinnen und Beamte mit drei oder mehr kindergeldberechtigten Kindern aufgrund Rechtsprechung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Wahrung eventueller Ansprüche gegen den Dienstherren aus amtsangemessener Alimenation Widerspruch gegen ihre Besoldung einlegen sollten. Diese Widersprüche werden derzeit durch das LSF ruhend gestellt. Weiterer Handlungsbedarf besteht aktuell nicht. Das Ergebnis des entsprechenden Revisionsverfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht bleibt abzuwarten. Anzumerken ist jedoch, dass der in Sachsen gewährte Zuschlag für das dritte und weitere Kinder bundesweit am höchsten ist.