08. Oktober 2018

GK-Mitbestimmung

Förderung der Entgelttransparenz

Mit dem Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen wird gegen eine wichtige Ursache der Entgeltungleichheit angegangen: fehlende Transparenz in betrieblichen Entgeltstrukturen. Das Gesetz verbessert den Rechtsrahmen für die Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebotes und führt neue Instrumente wie den individuellen Auskunftsanspruch, die Aufforderung zur Durchführung betrieblicher Prüfverfahren und neue Berichtspflichten für Arbeitgebende ein.

Das Entgelttransparenzgesetz ist bereits zum 6. Juli 2017 in Kraft getreten. Beschäftigte können nun ab dem 6. Januar 2018 erstmals Auskunft über die Entgeltstrukturen im Unternehmen verlangen. Arbeitgeber müssen ab 2018 zudem die Berichtspflichten und Prüfverfahren beachten.

Gleiches Entgelt für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit. Diesen Anspruch durchzusetzen ist das Ziel, das mit dem Entgelttransparenzgesetz erreicht werden soll.

Hier ist eine neue Aufgabe für Personal- und Betriebsräte entstanden. Die gesetzliche Regelung trifft auf alle Arbeitnehmer und Bundesbeamte zu.

Die Online-Befragung können Sie über folgenden Link aufrufen:

https://survey.kienbaum.com/studio/050920181551/entgeltgleichheit/

Dort finden Sie auch weitere Informationen zur Befragung und Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens. Der Fragebogen sollte bis zum 15. Oktober 2018 bearbeitet werden.