03. September 2018

GK-Beamtenrecht

Anpassung im Haushaltsbegleitgesetz 2019/2020 geplant

Sachsen plant aktuell, die Polizeivollzugszulage, die Steuerfahndungsdienstzulage sowie die Justizvollzugszulage nach dem ersten Dienstjahr von 63,69 Euro auf 75,00 Euro und nach dem zweiten Dienstjahr von 127,38 Euro auf 150 Euro ab Januar 2019 anzuheben.

Es ist beabsichtigt, die Anpassung mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2019/2020 zu beschließen. Die Änderung soll der besonderen Bedeutung der Vollzugsdienste für den Freistaat Sachsen Rechnung tragen und die den Vollzugsdiensten immanenten Belastungen besser ausgleichen.

Der SBB begrüßt die geplanten Änderungen hat er doch die Anpassung der seit über 20 Jahren der Höhe nach unveränderten Zulagen zuletzt zum Beispiel während der Anhörung im Landtag zum Gesetz zur Weiterentwicklung des Sächsischen Dienstrechts im April 2018 eingefordert. Allerdings mahnt der SBB in diesem Zusammenhang an, auch alle anderen Zulagen einer Überprüfung der Höhe nach zu unterziehen, da diese ebenfalls seit Jahren keine Anpassung erfahren haben und somit  die Frage im Raum steht, ob die Zulagen ihren Zweck überhaupt noch erfüllen können. Ebenso fordert der SBB, die Zulagen ruhegehaltfähig auszugestalten.