Die Rentenberatungen zu Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung, zum Beamtenversorgungs- und Beihilferecht finden von 08.00 bis 17.00 Uhr in der Geschäftsstelle des sbb, Theresienstraße 15, 01097 Dresden statt.
| 28.01.2010 | 27.05.2010 | 23.09.2010 |
| 25.02.2010 | 24.06.2010 | 28.10.2010 |
| 25.03.2010 | 22.07.2010 | 25.11.2010 |
| 22.04.2010 | 26.08.2010 | 23.12.2010 |
Eine Terminvereinbarung ist erforderlich über die Geschäftsstelle des sbb, Tel. 0351 4716824.
Beispiel für eine Überschlagsberechnung der Versorgungsbezüge bei Vollendung des 65. Lebensjahres
Überschlagsberechnung der Versorgungsbezüge bei besonderen Lebensaltersgrenzen für Beamtinnen und Beamte im Freistaat Sachsen
Wünschen Sie als Mitglied einer im sbb vertretenen Gewerkschaft oder eines Bundesfachverbandes eine individuelle Beratung, vereinbaren Sie diese bitte unter der Rufnummer 0351 4716824 mit der Geschäftsstelle des sbb.