Versorgung

Die Beratungen finden in der Regel jeden 4. Donnerstag im Monat in der Landesgeschäftsstelle des sbb, Theresienstraße 15, 01097 Dresden von 08.30 bis 16.30 Uhr statt.

26.01.2012 24.05.2012 27.09.2012
23.02.2012 28.06.2012 25.10.2012
22.03.2012 26.07.2012 22.11.2012
26.04.2012 23.08.2012 20.12.2012

Eine Terminvereinbarung ist erforderlich über die Geschäftsstelle des sbb, Tel. 0351 4716824.

 

Beispiel für eine Überschlagsberechnung der Versorgungsbezüge bei Vollendung des 65. Lebensjahres
Überschlagsberechnung der Versorgungsbezüge bei besonderen Lebensaltersgrenzen für Beamtinnen und Beamte im Freistaat Sachsen


Wünschen Sie als Mitglied einer im sbb vertretenen Gewerkschaft oder eines Bundesfachverbandes eine individuelle Beratung, vereinbaren Sie diese bitte unter der Rufnummer 0351 4716824 mit der Geschäftsstelle des sbb.