18. Juli 2016

SBB Senioren

Vom Erwerbsleben in den Ruhestand

Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben

Mehr ältere Menschen können und wollen länger arbeiten. Die Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werden kontinuierlich weiter verbessert. Mittlerweile sind mehr als die Hälfte der 60- bis 64-Jährigen erwerbstätig.

Gleichzeitig gibt es auch weiterhin viele Menschen, welche es nicht schaffen bis zur Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten, selbst wenn sie wollten. Dadurch ergeben sich für diese Menschen Nachteile im Rentenübergang.

Ältere Beschäftigte sind unverzichtbar in der Arbeitswelt. Mit ihrer Erfahrung und ihrem Potenzial leisten sie einen wertvollen Beitrag gegen den Fachkräftemangel. Um sie möglichst lange im Erwerbsleben zu halten, sollen sie noch bessere Möglichkeiten erhalten, ihren Übergang in den Ruhestand flexibel, selbstbestimmt und gemäß ihren individuellen Lebensentwürfen zu gestalten. Dies betrifft die Kombinierbarkeit von Einkommen aus Teilzeitarbeit und vorgezogener Altersrente oder die frühzeitige Möglichkeit zum Ausgleich von Rentenabschlägen, die sich bei einem früheren Renteneintritt ergeben können.

Erwerbstätige sollen zudem besser dabei unterstützt werden, individuelle Gesundheitsrisiken, die ihre Erwerbsfähigkeit langfristig gefährden, früh zu erkennen und zu vermeiden. Die Gesundheit und damit zugleich die Erwerbsfähigkeit der Versicherten sollen durch verbesserte Leistungen der Prävention, Rehabilitation und Nachsorge geschützt und gesichert werden, damit sie im Erwerbsleben gesünder älter werden.

Mit dem Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung  vom 23. Juni 2014 wurden die Bedingungen für einen flexibleren Verbleib im Erwerbsleben verbessert. Seither kann die Beendigung von zunächst auf die Regelaltersgrenze befristeten Arbeitsverträgen gegebenenfalls auch mehrfach hinausgeschoben werden.

Im Zuge dieses Gesetzgebungsverfahrens haben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Entschließungsantrag auf den Weg gebracht, der weitere Verbesserungen des rechtlichen Rahmens für flexiblere Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand skizziert (Bundestagsdrucksache 18/1507). Daran knüpft das vorliegende Gesetz an. Es verfolgt einerseits das Ziel, das flexible Arbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze bei besserer Gesundheit zu erleichtern und zu fördern und andererseits das Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver zu machen. 

                                                                                                                              Nach Informationen Portal Sozialpolitik vom 7. Juli 2016

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