07. Februar 2017

SBB Pressemitteilung

Tausende machen sich auf den Weg nach Dresden!

Immer wieder das gleiche Spiel: Auch in der aktuellen Einkommensrunde gibt es nach der zweiten Verhandlungsrunde kein Angebot der Tarifgemeinschaft der Länder für die Beschäftigten der Länder. Eigentlich unglaublich, leisten doch Angestellte und Beamte in diesem Bereich eine - von Verwaltung, Bürgern und Politik gleichermaßen anerkannt - hochwertige Arbeit.

Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (dbb beamtenbund und tarifunion, ver.di und GEW) haben deshalb für den 8. Februar 2017 zu einem ganztägigen Warnstreik und zu einer Großdemonstration in Dresden aufgerufen.

Der SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen und seine Mitgliedsgewerkschaften unterstützen diese Maßnahmen ausdrücklich und stehen zu den berechtigten Forderungen der Gewerkschaften. „Die aktuelle Personalsituation im Bildungsbereich, die Fragen der inneren Sicherheit und die Herausforderungen der Demografie, wie im Bericht der Personalkommission dargestellt, zeigen mehr als deutlich, dass die Attraktivität des öffentlichen Dienstes erhöht werden muss, um in Sachsen zukunftsfähig zu sein. Darauf zu fokussieren, dass die aktuellen Forderungen nur für die Beschäftigten gut seien, ist viel zu kurz gesprungen. Ein gut funktionierender öffentlicher Dienst ist auch wichtig für Politik und Regierung, und damit letztlich für die Bürger Sachsens“, erläutert die SBB Landesvorsitzende Nannette Seidler die Situation.

 

Tausende unserer Mitglieder werden sich auf den Weg nach Dresden machen und bei der Kundgebung lautstark deutlich machen: Wir wollen keine Almosen, wir sind keine Bittsteller! Wir erwarten Anerkennung und Wertschätzung unserer Arbeit! Engagierte und motivierte Beschäftigte sind nicht zum Nulltarif zu haben! Fest steht: Die Forderungen der Gewerkschaften sind vernünftig und fundiert! Die Ergebnisse, also das gesamte Einkommensplus, müssen im Nachgang systemgerecht zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten und Versorgungsempfänger in Sachsen übernommen werden.

  

Pressemitteilung 1/2017 vom 7. Februar 2017