10. Juni 2016

SBB im Gespräch mit Landtags-Fraktion DIE LINKE

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    v.l.n.r.: Gerhard Pöschmann (Landesvorsitzender SBB), Rico Gebhardt (Fraktionsvorsitzender DIE LINKE), André Ficker (stellv. Landesvorsitzender SBB) und Klaus Tischendorf (Gewerkschaftspolitischer Sprecher und Vorsitzender des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtages)

In einem aktuellen Gespräch haben Mitglieder der Landesleitung des SBB mit der Fraktion „DIE LINKE“ im sächsischen Landtag über den demografischen Wandel und Lösungsansätze für die Personalausstattung der Verwaltungen des Freistaates sowie Auswirkungen der Dienstrechtsreform 2013 einen Meinungsaustausch geführt.

Am 10. Juni 2016 trafen sich die Mitglieder der Landesleitung des SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen, vertreten durch den Landesvorsitzenden des SBB Gerhard Pöschmann und den stellvertretenden Vorsitzenden André Ficker mit dem Fraktionsvorsitzenden Rico Gebhardt und Klaus Tischendorf, dem Vorsitzenden des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtages, zu einem, wie gewohnt, sehr konstruktiven Gespräch mit der Fraktion „Die Linke“ im sächsischen Landtag.

Zu Beginn des Gespräches dankte Gerhard Pöschmann nochmals für die zeitnahe Einbringung des Gesetzentwurfes der Fraktion der Linken zur Besoldungsanpassung, welcher durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. November 2015 (Az.2 BvL 5/13) den sächsischen Gesetzgeber zum Handeln gezwungen hat. Dieser im Januar 2016 eingereichte Gesetzentwurf (Drucksache 6/4043) wurde am 11. Mai in einer Anhörung im Innenausschuss beraten. Der SBB stellte seine Auffassung zur amtsangemessenen Besoldung dar und verwies auf das Ergebnis der Verhandlungen mit dem Finanzminister vom März 2016. Ziel der Vereinbarung zwischen Finanzministerium und den Vertretern der Gewerkschaften war es, dem Landtag als Gesetzgeber einen Vorschlag zu unterbreiten, um für die Zukunft eine amtsangemessene, verfassungskonforme Besoldung für alle Besoldungsgruppen und Besoldungsordnungen im Freistaat Sachsen zu erreichen. Für die Vergangenheit soll zudem die vorhandene Unteralimentation beseitigt werden. Hierzu wird am 17. Juni 2016 im Sächsischen Landtag eine Anhörung stattfinden.

Im sich anschließenden Austausch über die bevorstehenden Haushaltsverhandlungen wurde über mögliche Handlungsoptionen zur Personalplanung gesprochen. Der SBB sieht dringenden Handlungsbedarf bei der Einführung von Altersteilzeit und der verstärkten Ausbildung für den öffentlichen Dienst. Bisher bestehende kw-Vermerke müssen im kommenden Doppelhaushalt gestrichen werden, damit die Handlungsfähigkeit des Staates gewährleistet bleibt. Der SBB spricht sich für eine zeitnahe Veröffentlichung des Abschlussberichtes der Personalkommission aus. Der Sächsische Beamtenbund sieht in der Verbeamtung von Lehrern einen Weg, die angespannte Stellensituation im Lehrerbereich zu entschärfen und die Qualität der Bildung an den Schulen zu verbessern. Gerhard Pöschmann sagte: "Verbeamtete Lehrer sind nicht teurer als angestellte."

Mit der Verkündung des Gesetzes zur Neuordnung des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts im Freistaat Sachsen (Sächsisches Dienstrechtsneuordnungsgesetz)  am 31.12.2013 hat der Freistaat Sachsen versucht, diese längst überfällige Reform umzusetzen. Es sollte ein modernes, flexibleres und auch leistungsorientiertes Dienstrecht eingeführt werden. Nach der Neuordnung werden in vielen Bereichen der Staats- und Kommunalverwaltung die §§ 67 und 68 Sächsischen Besoldungsgesetzes (SächsBesG), welche die Leistungsbezahlung regeln, nicht angewendet. Jetzt müssten auch Personalentwicklungskonzepte (§ 24 SächsBG) mit den Personalvertretungen beraten werden. Eine bessere Durchlässigkeit der Laufbahnen ist nur vom ehemals gehobenen Dienst in den höheren Dienst möglich. Insbesondere in den Fachlaufbahnen sollten bewährten Fachkräften der Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 in die Einstiegsebene 1 und 2 ermöglicht werden. Die Möglichkeit eines Aufstiegs vom ehemals mittleren Dienst in den gehobenen Dienst ist schwieriger geworden.

Wir bedanken uns für das offene Ohr der Fraktionsvertreter für die Belange der Beschäftigten im öffentlichen Dienst.