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Änderungen im TV-L ab 1. November 2008

Mit Inkrafttreten des TV-L zum 1. November 2006 wurden alle Angestellten in eine individuelle Zwischenstufe bzw. Endstufe aus dem ehemaligen BAT in die neue TV-L Tabelle übergeleitet. Für die Kollegen, die sich in einer individuellen Zwischenstufe befinden, steht zum 1. November 2008 der Aufstieg in die nächsthöhere Erfahrungsstufe an.

Beispiel:   Kollege Z

EG Grundentgelt Entwicklungsstufen
  - Stufe2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
  regelmäßig für 2 Jahre für 3 Jahre für 4 Jahre für 5 Jahre individuell
11 - 2.512 2.701> <2.988 3.404 -
12 - 2.419 2.609 -2.798 3.159 -

 
Für Kollegen, die sich in einer individuellen Endstufe befinden, steht kein Aufstieg mehr aus. Für diese Beschäftigten finden Erhöhungen ihrer Tabellenwerte nur noch mit linearen Lohnsteigerungen statt. (zuletzt 2,9% Erhöhung mit dem Entgelt im Mai)

Strukturausgleichszahlungen ab 01.11.2008

Für bestimmte Beschäftigte, die bei Inkrafttreten des TV-L aus dem BAT übergeleitet wurden, vereinbarte man im TVÜ-L sogenannte Strukturausgleiche. Der Strukturausgleich ist ein finanzieller Betrag, der monatlich zusätzlich zum Entgelt
gezahlt wird. Er wird nicht dynamisiert, das heißt, er bleibt stets gleich und wird bei allgemeinen Gehaltserhöhungen nicht angepasst und wird ggf. auch nur für eine begrenzte Dauer gezahlt.
Angestellte, deren Ortszuschlag sich nach § 29 Abschn. B Abs. 5 BAT/BAT-O bemisst, erhalten den entsprechenden Anteil, in jedem Fall aber die Hälfte des Strukturausgleichs für Verheiratete. Soweit nicht anders ausgewiesen, beginnt die Zahlung des Strukturausgleichs am 1. November 2008.
Die Angabe „nach ... Jahren“ in der Tabelle der Strukturausgleiche bedeutet, dass die Zahlung nach den genannten Jahren ab dem In-Kraft-Treten des TV-L beginnt; so wird zum Beispiel bei dem Merkmal „nach vier Jahren“ der Zahlungsbeginn auf den 1. November 2010 festgelegt.
Die Dauer der Zahlung ist ebenfalls angegeben; dabei bedeutet „dauerhaft“ für die Zeit des Arbeitsverhältnisses. Ist die Zahlung „für 4 Jahre“ angegeben, ist der Bezug auf diesen Zeitraum begrenzt. Wer momentan 92,5% „Westgehalt“ bezieht, erhält die Strukturausgleichszahlung auch nur in diesem Umfang. Teilzeitbeschäftigte erhalten den Strukturausgleich anteilig ihres Beschäftigungsumfanges. Bei späteren Änderungen der individuellen Arbeitszeit ändert sich die Zahlung entsprechend. Bei Höhergruppierung wird der Unterschiedsbetrag zum bisherigen Entgelt auf den Strukturausgleich angerechnet. Fehlt auf der Gehaltsabrechnung für November 2008 ein Strukturausgleich, der Ihnen nach der Strukturausgleichstabelle ab November 2008 zustehen müsste, machen Sie Ihren Anspruch über die Gehaltsstelle sofort schriftlich geltend.

Beispiel:

Herr Mustermann war am 1.11.2006  41 Jahre alt, in BATIII/EG 11 und hätte nach BAT/BAT-O mit 43 und 45 Jahren noch zwei Lohnsteigerungen nach Lebensaltersstufen gehabt. Diese entfallen nach dem TV-L. Damit Herr Mustermann aber nicht schlechter gestellt wird, erhält er eine Strukturausgleichszahlung. Diese bekommt er ab 01.11.2008 - oder individuell später - nach folgender Tabelle (Auszug):

Entgelt-
gruppe
Vergütungs-
gruppe bei
Inkrafttreten TVÜ
Aufstieg Ortszuschlag Lebensalters-
stufe
Höhe
Ausgleichsbetrag
Dauer
bei Inkrafttreten TVÜ
11 III ohne OZ 1 41 40 € nach 4 J/
dauerhaft
11 III ohne OZ 1 43 40 € dauerhaft
11 III ohne OZ 2 37 70 € nach 4 J/
dauerhaft
11 III ohne OZ 2 39 70 € dauerhaft
11 III ohne OZ 2 41 85 € dauerhaft
11 III ohne OZ 2 43 70 € dauerhaft

Nehmen wir an, Herr Mustermann ist verheiratet - erhielt also bisher den Ortszuschlag Stufe 2 -, so bekommt er dauerhaft ab 1.11.2008 85 Euro Strukturausgleichszahlung. Wäre Herr Mustermann ledig- erhielt also bisher den Ortszuschlag Stufe 1 – so bekommt er ab 1.1.2010 dauerhaft 40 Euro Strukturausgleichszahlung.
 
Die vollständigen Tabellen können unter
www.tarifunion.dbb.de/tacheles/2006/sonderausgabe_1206/pdf/TVUe-L.pdf
auf den Seiten 20-26 eingesehen werden. 
 
Unter der Adresse
www.tarifunion.dbb.de/navi/index_verguetung.htm
 und dem anschließenden Anklicken des Links
Entgelttabellen zum TVöD und TV-L sowie Rechner zu Strukturausgleichen ab Oktober 2007
können Sie selbständig den Ihnen zustehenden Betrag berechnen.

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