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Mit Inkrafttreten des TV-L zum 1. November 2006 wurden alle Angestellten in eine individuelle Zwischenstufe bzw. Endstufe aus dem ehemaligen BAT in die neue TV-L Tabelle übergeleitet. Für die Kollegen, die sich in einer individuellen Zwischenstufe befinden, steht zum 1. November 2008 der Aufstieg in die nächsthöhere Erfahrungsstufe an.
Beispiel: Kollege Z
| EG | Grundentgelt | Entwicklungsstufen | ||||
| - | Stufe2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | |
| regelmäßig | für 2 Jahre | für 3 Jahre | für 4 Jahre | für 5 Jahre | individuell | |
| 11 | - | 2.512 | 2.701> | <2.988 | 3.404 | - |
| 12 | - | 2.419 | 2.609 | -2.798 | 3.159 | - |
Strukturausgleichszahlungen ab 01.11.2008
Für bestimmte Beschäftigte, die bei Inkrafttreten des TV-L aus dem BAT
übergeleitet wurden, vereinbarte man im TVÜ-L sogenannte Strukturausgleiche.
Der Strukturausgleich ist ein finanzieller Betrag, der monatlich zusätzlich
zum Entgelt
gezahlt wird.
Er wird nicht dynamisiert, das heißt, er bleibt stets gleich und wird bei
allgemeinen Gehaltserhöhungen nicht angepasst und wird ggf. auch nur für
eine begrenzte Dauer gezahlt.
Angestellte, deren Ortszuschlag sich nach § 29 Abschn. B Abs. 5 BAT/BAT-O
bemisst,
erhalten den entsprechenden Anteil, in jedem Fall aber die Hälfte des
Strukturausgleichs
für Verheiratete.
Soweit nicht anders ausgewiesen, beginnt die Zahlung des Strukturausgleichs
am
1. November 2008.
Die Angabe „nach ... Jahren“ in der Tabelle der Strukturausgleiche bedeutet,
dass die Zahlung nach den genannten Jahren ab dem In-Kraft-Treten des TV-L
beginnt; so wird zum Beispiel bei dem Merkmal „nach vier Jahren“ der
Zahlungsbeginn auf den 1. November 2010 festgelegt.
Die Dauer der Zahlung ist ebenfalls angegeben; dabei bedeutet „dauerhaft“
für die Zeit des Arbeitsverhältnisses.
Ist die Zahlung „für 4 Jahre“ angegeben, ist der Bezug auf diesen Zeitraum
begrenzt.
Wer momentan 92,5% „Westgehalt“ bezieht, erhält die
Strukturausgleichszahlung auch nur in diesem Umfang.
Teilzeitbeschäftigte erhalten den Strukturausgleich anteilig ihres
Beschäftigungsumfanges.
Bei späteren Änderungen der individuellen Arbeitszeit ändert sich die
Zahlung entsprechend.
Bei Höhergruppierung wird der Unterschiedsbetrag zum bisherigen Entgelt auf
den Strukturausgleich angerechnet.
Fehlt auf der Gehaltsabrechnung für November 2008 ein Strukturausgleich, der
Ihnen nach der Strukturausgleichstabelle ab November 2008 zustehen müsste,
machen Sie Ihren Anspruch über die Gehaltsstelle sofort schriftlich geltend.
Beispiel:
Herr Mustermann war am 1.11.2006 41 Jahre alt, in BATIII/EG 11 und hätte nach BAT/BAT-O mit 43 und 45 Jahren noch zwei Lohnsteigerungen nach Lebensaltersstufen gehabt. Diese entfallen nach dem TV-L. Damit Herr Mustermann aber nicht schlechter gestellt wird, erhält er eine Strukturausgleichszahlung. Diese bekommt er ab 01.11.2008 - oder individuell später - nach folgender Tabelle (Auszug):
| Entgelt- gruppe |
Vergütungs- gruppe bei Inkrafttreten TVÜ |
Aufstieg | Ortszuschlag | Lebensalters- stufe |
Höhe Ausgleichsbetrag |
Dauer |
| bei Inkrafttreten TVÜ | ||||||
| 11 | III | ohne | OZ 1 | 41 | 40 € | nach 4 J/ dauerhaft |
| 11 | III | ohne | OZ 1 | 43 | 40 € | dauerhaft |
| 11 | III | ohne | OZ 2 | 37 | 70 € | nach 4 J/ dauerhaft |
| 11 | III | ohne | OZ 2 | 39 | 70 € | dauerhaft |
| 11 | III | ohne | OZ 2 | 41 | 85 € | dauerhaft |
| 11 | III | ohne | OZ 2 | 43 | 70 € | dauerhaft |
Nehmen wir an, Herr Mustermann ist verheiratet -
erhielt also bisher den Ortszuschlag Stufe 2 -, so bekommt er dauerhaft ab
1.11.2008 85 Euro Strukturausgleichszahlung. Wäre Herr Mustermann ledig-
erhielt also bisher den Ortszuschlag Stufe 1 – so bekommt er ab 1.1.2010
dauerhaft 40 Euro Strukturausgleichszahlung.
Die vollständigen Tabellen können unter
www.tarifunion.dbb.de/tacheles/2006/sonderausgabe_1206/pdf/TVUe-L.pdf
auf den Seiten 20-26 eingesehen werden.
Unter der Adresse
www.tarifunion.dbb.de/navi/index_verguetung.htm
und dem anschließenden Anklicken des Links
Entgelttabellen zum TVöD und TV-L sowie Rechner zu Strukturausgleichen ab
Oktober 2007
können Sie selbständig den Ihnen zustehenden Betrag berechnen.