Forderung nach amtsangemessener Alimentation

Nachdem den Beamten im Freistaat Sachsen die Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) gestrichen wurde, rollt jetzt eine Welle von Widersprüchen an. Der Sächsische Beamtenbund (sbb) verweist in seinem Musterwiderspruch auf den Grundsatz der verfassungsrechtlich gebotenen amtsangemessenen Alimentation, die durch den Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes geschützt wird.

Wir fordern deshalb alle Beamte, Richter, Staatsanwälte und Versorgungsempfänger auf, ihre Widersprüche noch im Dezember einzulegen und ihren Protest auch auf der Kundgebung am 13.12.2011, 16.00 Uhr an der Sächsischen Staatskanzlei in Dresden - eine Initiative der GdP Sachsen - deutlich zu machen!