Trotz erheblich gestiegener Einnahmen auf Grund des positiven Konjunkturverlaufes will Sachsen seinen rund 32.000 Beamtinnen und Beamten kein „Weihnachtsgeld“ mehr zahlen. Im Gegensatz zur Landesregierung hat die Bundesregierung erkannt, dass die Kürzung oder gar Streichung der Sonderzahlung („Weihnachtsgeld“) nicht nur ungerecht, sondern völlig falsche Signale in einer Zeit des zunehmenden Fachkräftemangels sind. Eine auf Verschlechterungen basierende Beamtenbesoldung ist zugleich auch eine Verschlechterung im föderalen Wettbewerb um gute Arbeitskräfte, die der Freistaat wegen der Überalterung in vielen Verwaltungen, bei der Polizei, in den Gesundheitsämtern und auch im Schuldienst dringend benötigt.
Mit der Streichung des „Weihnachtsgeldes“ der Beamten ab 2011 hat die Zahl der Beamten in Sachsen stark zugenommen, die bei einem konkreten „Netto-Einkommensvergleich“ mit Tarifbeschäftigten mit gleicher Entgeltstufe (z.B. A9 – E9) deutlich niedrigere Nettoeinkünfte haben! Das ist nicht nur ungerecht, denn Beamte müssen ja auf etliche Grundrechte verzichten und ihnen werden von der Verfassung besonders wichtige Aufgaben vorbehalten, sondern es ist auch verfassungswidrig. Der Sächsische Beamtenbund rät daher allen Beamten, im Dezember Widerspruch gegen die Höhe ihrer Jahresbesoldung einzulegen und eine amts-angemessene Alimentierung zu beantragen.
Aber nicht nur den Verlust an Jahreseinkommen beklagen die Beamten, viel schlimmer wirkt die damit zum Ausdruck gebrachte Geringschätzung der Beamtenschaft im Freistaat Sachsen. „Wer zu lange an dem Ast sägt, auf dem er selbst sitzt, wird irgendwann abstürzen! Das Beispiel Baden-Württemberg hat gezeigt, dass die Menschen von „Basta-Politik“ die Nase voll haben und dies bei Wahlen auch „abstrafen“ können“, so der Landesvorsitzende des Sächsischen Beamtenbundes, Günter Steinbrecht.