Wegstreckenentschädigungen und Entfernungspauschale endlich den Realitäten anpassen! – Gesetzesinitiative der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag geht in die richtige Richtung –

Erfreut nahmen die Außendienstmitarbeiter des Freistaates Sachsen die Gesetzesinitiative der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag zur Kenntnis, die eine deutliche Anhebung der Wegstreckenentschädigungen bei dienstlich veranlassten Fahrten mit den Privatfahrzeugen der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zum Ziel hat.

Der Freistaat Sachsen muss angesichts der explodierenden Kraftstoffpreise sowie stark gestiegener Anschaffungs- und Unterhaltskosten der Fahrzeuge der Kostenentwicklung endlich Rechnung tragen und von seiner im § 17 Abs. 1 Nr. 1 SächsRKG fixierten Ermächtigungsnorm Gebrauch machen!

Seit Monaten werden die Kolleginnen und Kollegen von Finanzminister Prof. Dr. Unland und vom Staatssekretär des Finanzministeriums Dr. König vertröstet, es würde an einer Anpassung der Entschädigungssätze „gearbeitet“. Wenn die Beschäftigten in den Behörden des Freistaates ihre Aufgaben ebenso „aussitzen“ würden, wäre der Freistaat längst Pleite.
Eine Postkartenaktion des Sächsischen Beamtenbundes an die Adresse des Finanzministers, an der über 1.000 Außendienstmitarbeiter der Behörden des Freistaates teilgenommen haben, blieb bis heute unbeantwortet! So mit berechtigten Forderungen des Personals umzugehen, ist nicht nur ein miserabler Führungsstil, es ist zugleich ein grober Verstoß gegen die Fürsorgepflichten des Dienstherrn Freistaat Sachsen!

Es ist nicht hinnehmbar, dass der Freistaat Sachsen bei der Erhöhung seiner Haushaltsansätze zwar für die eigenen Dienstfahrzeuge als Begründung die gestiegenen Unterhaltskosten anführt, dies aber seinen Beschäftigten verweigert. Er nötigt seine Mitarbeiter damit, fortlaufend mit ihrem privaten Einkommen zusätzlich zur weiteren Sanierung des Sächsischen Haushaltes beizutragen, obwohl die Steuereinnahmen ständig gestiegen sind!

Der Sächsische Beamtenbund erinnert die Staatsregierung eindringlich daran, dass Staatsaufgaben im Außendienst keine „Privatsache“ der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind! Die Beschäftigten, die ihre Privatfahrzeuge für dienstliche Zwecke einsetzen, ersparen dem Freistaat Sachsen erhebliche Aufwendungen für die sonst notwendige Beschaffung und den Unterhalt von Dienstfahrzeugen. Auch sind die bisherigen Berechnungsgrundlagen des Finanzministeriums für die Höhe der Wegstreckenentschädigungen längst nicht mehr zeitgemäß. Sie gingen davon aus, dass die eingesetzten Privatfahrzeuge nur zusätzlich dienstlich und sonst überwiegend privat genutzt werden. Viele Außendienstmitarbeiter mussten zur Erfüllung ihrer Außendienstaufgaben aber zusätzlich Zweitwagen anschaffen, weil der Ehepartner ebenso ein Fahrzeug für seine berufliche Tätigkeit oder für längere Wege zum Arbeitsort zwingend benötigt.

Ebenso fordert der Sächsische Beamtenbund, im Gleichklang mit dem ADAC, endlich auch die steuerliche Entfernungspauschale für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für alle Arbeitnehmer deutlich zu erhöhen. Das wäre volkswirtschaftlich viel wirksamer als Steuerentlastungen, die bei der Mehrheit der Arbeitnehmer gar nicht ankommen!