Das Sächsische Reisekostengesetz gestattet für Dienstfahrten mit dem eigenen PKW eine maximale Wegstreckenentschädigung von 30 Cent je gefahrenem Kilometer. Damit greift der Staat erheblich in die Portemonnaies seiner Außendienstmitarbeiter. Jetzt fordert der sbb beamtenbund und tarifunion sachsen endlich eine angemessene Ausgleichsregelung - 5 Eurocent mehr für jeden gefahrenen Kilometer!
Längst Vergangenheit sind die Zeiten, in denen Außendienstmitarbeiter im öffentlichen Dienst in einem Dienstwagen vorfuhren. Der Staat stellte einen Fuhrpark und auch Fahrer zur Verfügung. Damit war klar geregelt, wer die Kosten für die Außendienstaufgaben im Staat zu tragen hat. Jede Preissteigerung führte unmittelbar zu Mehrausgaben im Staatshaushalt.
Wie selbstverständlich stellen Außendienstmitarbeiter des öffentlichen Dienstes seit über 20 Jahren dem Freistaat Sachsen ihre eigenen PKW zur Verfügung. Das ist für den Freistaat äußerst bequem und kostengünstig, tragen doch seitdem die Beschäftigten allein das Risiko von Preiserhöhungen und puffern damit mit ihren privaten Einkünften einen Teil der Mehrbelastungen des Staates ab.
Die inzwischen deutlich zu niedrig angesetzten Wegstreckenentschädigungen verärgern immer mehr Außendienstmitarbeiter. Durch die Streichung der Jahressonderzahlungen wurde das Jahreseinkommen der Beamten schon um bis zu 4% vermindert. Die explodierenden Mehrkosten für schneller notwendigere Anschaffungen, zusätzlichem Versicherungsaufwand auf Grund höherer Fahrleistungen des privaten PKW und dem gestiegenen Aufwand für Reparaturen und Ersatzteile reißen ein weiteres großes Loch in das private Budget so manches Außendienstmitarbeiters. Berechnungen auf der Grundlage der Kostendaten 2009 des ADAC haben ergeben, dass eine Wegstreckenentschädigung von 30 Cent nur bis zu einem Benzinpreis von 1,37 Euro pro Liter als auskömmlich angesehen werden kann.
Eine deutliche Erhöhung der Wegstreckenentschädigung ist daher sowohl moralisch als auch im Sinne der Fürsorgepflicht des Staates für seine Bediensteten längst überfällig.