Gewerkschaften im Gespräch mit der Staatsregierung zur
Reform des Beamtenrechts im Freistaat Sachsen

Zu einer Erörterung der Eckpunkte einer Reform des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechtes im Freistaat Sachsen hatten am 24.03.2010 die Sächsischen Ministerien des Inneren und der Finanzen  die Gewerkschaften und Verbände im sbb – beamtenbund und tarifunion sachsen und des DGB Sachsen eingeladen. In einer angeregten Diskussionsrunde stellten die Vorsitzenden der Fachgewerkschaften ihre Sichtweise auf die von der Staatsregierung vorgelegten Eckpunkte dar.

Neben einer Reduzierung der Laufbahngruppen und der Fachrichtungen wurde über die Verankerung von Leistungselementen, die Anerkennung der Qualifikationen von Quereinsteigern, Änderungen im Einstellungsverhältnis von Auszubildenden sowie die Übertragung von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit diskutiert. Auch Fragen der Ruhestandsregelungen, der Ausübung von Nebentätigkeiten und der Teilzeitbeschäftigung wurden erörtert.

Die Reduzierung der Laufbahngruppen wurde grundsätzlich begrüßt, aber gleichzeitig auf die Einführung der derzeit fehlenden Lehrerlaufbahn hingewiesen. Die bisherigen Lebensaltersstufen sollen zugunsten von 8 Erfahrungsstufen gestrichen werden. Damit würde EU-Recht auch in Sachsen umgesetzt. Gleichzeitig soll die Beförderung als ein Element der Leistungsmotivation gesetzlich verankert werden. In diesem Zusammenhang mahnten die Verbände die Überarbeitung der Begriffe Verwendungsbreite und –tiefe an. Über bereits    bestehende Leistungselemente (Leistungsstufen- und LeistungsprämienVO) wurde hinsichtlich einer weiteren Qualifizierung diskutiert. Auch die spezifischen Probleme des Polizei- und Justizvollzugsdienstes wurden thematisiert. Die Verbände mahnten Änderungsbedarf auch im Hinblick auf die unterschiedlichen Laufbahnausbildungen an, da Absolventen der FHS Meißen oft den Weg in die alten Bundesländer suchten. Die angedachte Flexibilisierung des Eintritts in den Ruhestand wurde von den Vertretern des sbb begrüßt, hingewiesen wurde aber auf eine Altersversorgungslücke für Beamte, die erst nach dem 40. Lebensjahr in den Staatsdienst eingetreten sind. Im Zusammenhang mit den angedachten erweiterten Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten wurde von Seiten des sbb die angestrebte Kostenneutralität bemängelt.

Als ein generelles Problem stellen sich die Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre und der gleichzeitige gewollte Abbau von Personal dar. „Ob man die angestrebte Reduzierung des Personalbestandes in dieser Größenordnung ohne zusätzliche Anreize für ältere Beschäftigte erreicht, scheint doch sehr fraglich“ äußerte der Landesvorsitzende Günter Steinbrecht in einem ersten Resümee. Gleichzeitig wurde die frühe Einbeziehung von Spitzenverbänden und Fachgewerkschaften begrüßt. Die Gespräche werden fortgesetzt.