Zu
einer Erörterung der Eckpunkte einer Reform des Dienst-, Besoldungs- und
Versorgungsrechtes im Freistaat Sachsen hatten am 24.03.2010 die Sächsischen
Ministerien des Inneren und der Finanzen die Gewerkschaften und
Verbände im sbb – beamtenbund und tarifunion sachsen und des DGB Sachsen
eingeladen. In einer angeregten Diskussionsrunde stellten die Vorsitzenden
der Fachgewerkschaften ihre Sichtweise auf die von der Staatsregierung
vorgelegten Eckpunkte dar.
Neben einer Reduzierung der Laufbahngruppen und der Fachrichtungen wurde über die Verankerung von Leistungselementen, die Anerkennung der Qualifikationen von Quereinsteigern, Änderungen im Einstellungsverhältnis von Auszubildenden sowie die Übertragung von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit diskutiert. Auch Fragen der Ruhestandsregelungen, der Ausübung von Nebentätigkeiten und der Teilzeitbeschäftigung wurden erörtert.
Die Reduzierung der Laufbahngruppen wurde grundsätzlich begrüßt, aber
gleichzeitig auf die Einführung der derzeit fehlenden Lehrerlaufbahn
hingewiesen. Die bisherigen Lebensaltersstufen sollen zugunsten von 8
Erfahrungsstufen gestrichen werden. Damit würde EU-Recht auch in Sachsen
umgesetzt. Gleichzeitig soll die Beförderung als ein Element der
Leistungsmotivation gesetzlich verankert werden. In diesem Zusammenhang
mahnten die Verbände die Überarbeitung der Begriffe Verwendungsbreite und
–tiefe an. Über bereits bestehende Leistungselemente
(Leistungsstufen- und LeistungsprämienVO) wurde hinsichtlich einer weiteren
Qualifizierung diskutiert. Auch die spezifischen Probleme des Polizei- und
Justizvollzugsdienstes wurden thematisiert. Die Verbände mahnten
Änderungsbedarf auch im Hinblick auf die unterschiedlichen
Laufbahnausbildungen an, da Absolventen der FHS Meißen oft den Weg in die
alten Bundesländer suchten. Die angedachte Flexibilisierung des Eintritts in
den Ruhestand wurde von den Vertretern des sbb begrüßt, hingewiesen wurde
aber auf eine Altersversorgungslücke für Beamte, die erst nach dem
40. Lebensjahr in den Staatsdienst eingetreten sind. Im Zusammenhang mit den
angedachten erweiterten Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten wurde von Seiten
des sbb die angestrebte Kostenneutralität bemängelt.
Als ein generelles Problem stellen sich die Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre und der gleichzeitige gewollte Abbau von Personal dar. „Ob man die angestrebte Reduzierung des Personalbestandes in dieser Größenordnung ohne zusätzliche Anreize für ältere Beschäftigte erreicht, scheint doch sehr fraglich“ äußerte der Landesvorsitzende Günter Steinbrecht in einem ersten Resümee. Gleichzeitig wurde die frühe Einbeziehung von Spitzenverbänden und Fachgewerkschaften begrüßt. Die Gespräche werden fortgesetzt.