Begabtenförderung als Teil der individuellen Förderung
Individuelle Förderung unserer Schüler eine grundlegende Forderung an zukunftsorientierte Bildung

Es ist kein Zufall, dass diese anspruchsvolle Thematik im Mittelpunkt des 2. Schulpolitischen Forums der Lehrerverbände im sbb und der CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag am 16.01.2010 in Dresden stand. Hatten diese doch mit ihrem im Mai 2009 veröffentlichten Konzept 2020 grundlegende Vorstellungen und Forderungen für alle Schularten in die Öffentlichkeit getragen. „Unser sächsisches Schulsystem hat in der Vergangenheit seine Leistungsfähigkeit bewiesen. Um zukünftige Schülergenerationen noch besser auf das Berufsleben vorzubereiten, bedarf es einer weiteren inhaltlichen Ausgestaltung. Das Prinzip „Fördern und Fordern“ muss ein gesamtgesellschaftliches Anliegen individueller Betreuung auf der Grundlage guter Lehr-und Lernbedingungen sein“ , so eine Kernaussage in der Präambel.

Einige Aussagen des Ministers

Folgerichtig  findet sich dies  auch im Koalitionsvertrag wieder: „Unabhängig von der sozialen und ethnischen Herkunft haben Kinder und Jugendliche auch künftig einen Anspruch auf eine chancengerechte und individuelle Bildung, die jeden Einzelnen den für ihn bestmöglichen Abschluss und Aufstieg durch Bildung ermöglicht.“

Kultusminister Prof. Wöller folgte in seinem Impulsreferat dieser Leitlinie und machte deutlich, dass „wir gut sind und immer besser werden wollen“. Dabei hob er die Diversität jedes Kindes als Ausgangspunkt aller Betrachtungen hervor.

„Bildungsgerechtigkeit bedeutet, jedem Schüler gleiche Chancen einräumen, auch wenn nicht jeder auf gleiche Weise zum Ziel kommen wird.“ Dabei unterstrich er, dass es nichts Ungerechteres gibt, als die gleiche Behandlung von Ungleichen Das gegliederte Schulsystem in Sachsen würde diesem gerecht und würde auch den Anforderungen der Zukunft gerecht werden. Dabei ging er insbesondere auf die besondere Rolle der Mittelschule ein, der er bescheinigte, dass hier die Chancengerechtigkeit bei der Mitnahme der leistungsschwachen Schüler sehr gut gelänge, wie Vergleiche mit den anderen Bundesländern bestätigen.

Individuelle Förderung- begabungsgerecht unterrichten

Das war das Thema des Hauptreferates von Prof. Dr. Lin-Klitzing von der Philipps-Universität Marburg, Institut für Schulpädagogik.

Das Ergebnis einer Umfrage unter Lehrern zeigt, dass 99% die individuelle Förderung aller Schüler für notwendig und richtig erachten, jedoch nur 70% damit eine Bereicherung des Schulprogramms und damit verbunden positive Impulse auf den Unterricht verbinden. Es ist dabei unbestritten, dass die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler alle Schularten betrifft. Es wird jedoch oftmals von Überforderung der Lehrer und unzumutbarer zusätzlicher Belastung gesprochen. Und dabei ist man sich darin einig, dass jedes Kind Begabungen aufweist, individuelle Stärken besitzt. Betrachtet man die in den Schulen bereits gängige Praxis näher, so wird deutlich, dass offene Unterrichtsformen, die selbständiges, aktiv-entdeckendes Lernen ermöglichen und in denen Schülerinnen und Schüler ermutigt werden, ihren eigenen Weg, ihr Tempo und ihre Methode zu finden, um zum gesteckten Ziel-oder darüber hinaus- zu gelangen, eine hohe Leistungs-und Anstrengungsbereitschaft in der ganzen Klasse mobilisieren. Individuelle Förderpläne und Leistungsberichte mit dem Ziel, die Basiskompetenzen zu entwickeln und alle Schüler bei Bedarf individuell zu fördern, also die mit Lernschwächen und Teilleistungsschwächen ebenso wie die besonders begabten, sollte dabei gängige Praxis sein. Die einzelnen Bundesländer nähern sich dabei der Problematik sehr unterschiedlich. In Sachsen findet man entsprechende Aussagen im § 35a des Schulgesetzes, in dem es um die  individuelle Förderung der Schüler geht:

(1) Die Ausgestaltung des Unterrichts und anderer schulischer Veranstaltungen orientiert sich an den individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen der Schüler. Dabei ist insbesondere Teilleistungsschwächen Rechnung zu tragen.
(2) Zur Förderung des Schülers und zur Ausgestaltung des Erziehungs- und Bildungsauftrages können zwischen dem Schüler, den Eltern und der Schule Bildungsvereinbarungen geschlossen werden.
 
Schon alles im Lot?
Welche Probleme sehen sächsische Lehrkräfte bei der gezielten Förderung ihrer Schüler? Es wird deutlich, dass es sehr gute Beispiele gibt und an jeder Schule in dieser Richtung viel getan wird, die Lehrerinnen und Lehrer sehr engagiert sind. Trotzdem wird beklagt, dass zusätzliche personelle Mittel notwendig sind, die jetzigen Ressourcen nicht ausreichen und Förderstunden zu schnell der Krankheitsvertretung zum Opfer fallen. Und noch etwas wird betont: Wir widmen uns mit großem Aufwand den Schülern, die aus Migrantenfamilien oder aus bildungsfernen Elternhäusern kommen, die Teilleistungsstörungen aufweisen, deren Eltern unter psychischen Erkrankungen leiden. Doch wir sind aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage, uns gleichermaßen und ausreichend um die leistungsstarken Schüler zu kümmern!  Und die größte Gruppe, die Schüler aus dem „Mittelfeld“? Wie viel Zeit können wir für diese aufbringen?
 
Was Mut macht:
Dass es viele Schulen mit sehr guten Erfahrungen und Ergebnissen in Sachsen gibt, wurde im zweiten Teil desSchulpolitischen Forums an drei Beispielen deutlich. So berichtete Frau Richter, Schulleiterin des Humboldt-Gymnasiums Radeberg von den Erfolgen bei der Begabtenförderung von Schülern mit pädagogischem Förderbedarf, hauptsächlich hyperaktive Kinder, die hochbegabt sind. Frau Rischen und Frau Wagner von der Josephinen-Grundschule Dresden beschrieben, wie man Erfolgs- und Entwicklungsgespräche als Teil der integrativen Begabtenförderung mit dem Ziel führt, dass die Schüler Lernverträge selbst schreiben. Frau Ostermeier, Schulleiterin des St. Afra-Gymnasiums in Meißen betonte, dass selbst 300 hochbegabte Schüler individuell gefördert werden müssen. Dabei ist man den Weg gegangen, keine Klassenleiter mehr zu haben, sondern diese durch von den Schülern selbst zu bestimmende Mentoren zu ersetzen.
Herr Dr. Koerber (Teil 2) als Leiter der Beratungsstelle für Begabtenförderung in Meißen berichtete, wie man generell Begabungen erkennen kann, welche Schüler nicht oder zu spät als Begabte erkannt werden und welche negativen Auswirkungen dies auf die Kinder haben kann. Herr Bienst, Landtagsabgeordneter der CDU-Fraktion und Mitglied des Arbeitskreises Schule und Sport unterstrich die aus seiner Sicht notwendige Stärkung der Familienerziehung. Er hob hervor, dass die frühzeitige Förderung bereits im Vorschulalter bei der frühkindlichen Bildung beginnt und nur bei der Einbeziehung der Elternhäuser gelingen kann.
 
Wolfgang Renner
Stellvertretender Landesvorsitzender