Die geplante Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens wird vom
Sächsischen Beamtenbund entschieden abgelehnt. Eine Privatisierung des
Gerichtsvollzieherwesens wäre auch aus wirtschaftlicher Sicht ein Flop, denn
die Gerichtsvollzieher sind Beamte und müssten weiter alimentiert werden,
auch wenn ihre Aufgaben an Private übertragen würden! Der Staat, d.h. der
Steuerzahler, würde keinen Cent sparen und Rechtssicherheit verlieren, wenn
künftig kein „unparteilicher“ Beamter sondern ein „materiell interessierter
Geldeintreiber“ bei Vollstreckungen agiert. Reale Kosten/Nutzen-Berechnungen
sind daher vor all solchen „Reformbemühungen“ unerlässlich. Auch aus Gründen
des Datenschutzes wird eine solche Privatisierung vom Beamtenbund abgelehnt.
Die richterlich angeordnete Durchsuchung privater Wohnungen, die
Beschlagnahme von Eigentum oder gar die Trennung von Kindern von ihren
Eltern sind Kernelemente der staatlichen Eingriffsverwaltung und dürfen
unter keinen Umständen in die Hände von privaten Einrichtungen gegeben
werden. Kern rechtsstaatlichen Handelns ist hier die Durchsetzung von Recht
zur Herbeiführung des Rechtsfriedens.
Wenn diese hoheitlichen Eingriffsaufgaben privatisiert werden sollten, dann
könnte auch das Gewaltmonopol des Staates von der Polizei an private
Sicherheitsdienste übertragen sowie die Gerichtsbarkeit und der gesamte
Strafvollzug gänzlich privatisiert werden. Und unsere Aufgaben in
Afghanistan könnten wir dann natürlich auch viel kostengünstiger durch
private Söldner erledigen lassen.
Alle Versuche, solche verfassungswidrigen Reformbestrebungen aus dem Koalitionsvertrag von CDU und FDP des Bundes hier in Sachsen umzusetzen, werden auf unseren energischen Widerstand stoßen.