Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens wäre verfassungswidrig

Die geplante Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens wird vom Sächsischen Beamtenbund entschieden abgelehnt. Eine Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens wäre auch aus wirtschaftlicher Sicht ein Flop, denn die Gerichtsvollzieher sind Beamte und müssten weiter alimentiert werden, auch wenn ihre Aufgaben an Private übertragen würden! Der Staat, d.h. der Steuerzahler, würde keinen Cent sparen und Rechtssicherheit verlieren, wenn künftig kein „unparteilicher“ Beamter sondern ein „materiell interessierter Geldeintreiber“ bei Vollstreckungen agiert. Reale Kosten/Nutzen-Berechnungen sind daher vor all solchen „Reformbemühungen“ unerlässlich. Auch aus Gründen des Datenschutzes wird eine solche Privatisierung vom Beamtenbund abgelehnt.
 
Die richterlich angeordnete Durchsuchung privater Wohnungen, die Beschlagnahme von Eigentum oder gar die Trennung von Kindern von ihren Eltern sind Kernelemente der staatlichen Eingriffsverwaltung und dürfen unter keinen Umständen in die Hände von privaten Einrichtungen gegeben werden. Kern rechtsstaatlichen Handelns ist hier die Durchsetzung von Recht zur Herbeiführung des Rechtsfriedens.
 
Wenn diese hoheitlichen Eingriffsaufgaben privatisiert werden sollten, dann könnte auch das Gewaltmonopol des Staates von der Polizei an private Sicherheitsdienste übertragen sowie die Gerichtsbarkeit und der gesamte Strafvollzug gänzlich privatisiert werden. Und unsere Aufgaben in Afghanistan könnten wir dann natürlich auch viel kostengünstiger durch private Söldner erledigen lassen.

Alle Versuche, solche verfassungswidrigen Reformbestrebungen aus dem Koalitionsvertrag von CDU und FDP des Bundes hier in Sachsen umzusetzen, werden auf unseren energischen Widerstand stoßen.