Seit Monaten wird über die Einführung eines "Smileys" als Kennzeichnung für eine erfolgte amtliche Lebensmittelkontrolle eines Betriebes diskutiert. Dabei handelt es sich um ein seit 2001 in Dänemark praktiziertes Verfahren, welches ähnlich auch in Deutschland denkbar wäre. Damit könnte der Verbraucherschutz transparenter gestaltet werden.
Der sächsische Landesverband der Lebensmittelkontrolleure, Mitglied im sbb – beamtenbund und tarifunion sachsen, unterstützt die Einführung eines derartigen Systems zur Veröffentlichung von Kontrollergebnissen jedoch nur unter der Bedingung, dass das Smileysystem nach dänischem Muster, abgestimmt auf unser deutsches Rechtssystem und als bundeseinheitliches Modell verpflichtend für alle relevanten Betriebskategorien eingeführt wird. Einzel – und Insellösungen, wie es sie in einigen Bundesländern bzw. Städten bereits gibt, lehnt der Verband strikt ab.
In seiner Präsentation zum diesjährigen "Tag der Sachsen" in Oelsnitz/E stellte der Verband der Lebensmittelkontrolleure in Sachsen (VLK) ein eindrucksvolles Sortiment nicht mehr gebrauchsfähiger Gegenstände aus deutschen Lebensmittelbetrieben vor. Vom völlig "verkeimten" Kochlöffel bis zum nicht mehr verwendbaren Fritteuseeinsatz war da schon allerhand aus Bäckereien, Großküchen und anderen Lebensmittelbetrieben eingesammelt worden. Unterstützt wurde die Ausstellung durch eine Fotoserie. Natürlich betonten die anwesenden Kontrolleure den Ausnahmecharakter solcher Fundstücke. Trotzdem wollen Sie im Sinne des Verbraucherschutzes eine Kennzeichnungspflicht für Lebensmittelbetriebe per Gesetz verankert sehen.
Das "Smiley" könnte sowohl positive als auch negative Prüfungsergebnisse für jeden verständlich symbolisieren. Nach einer erfolgten amtlichen Prüfung wird er an der Tür oder im Schaufenster angebracht. "Damit kann jeder Kunde sofort erkennen, ob er der hygienischen Qualität in diesem Betrieb vertrauen kann oder auch nicht", stellte Anja Tittes, Vorsitzende des Verbandes der Lebensmittelkontrolleure in Sachsen (VLK) das Konzept vor. Die Prüfung kann in Abständen wiederholt werden und stellt somit kein einmaliges Ergebnis dar.