2. Verhandlungsrunde für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder ergebnislos vertagt

Den berechtigten Forderungen der Gewerkschaften nach acht Prozent mehr Einkommen bei einer Laufzeit von zwölf Monaten stellte die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) am 26.1.09 leider noch immer kein eigenes Angebot entgegen!

So bleibt nach der 2. Verhandlungsrunde in Potsdam als Fazit: Es wurden zwar konstruktive Gespräche geführt, es gab jedoch kein wirkliches Signal, das den Beschäftigten zeigt: Die Länder erkennen die Leistungen der Beschäftigten an.

Als vollkommen enttäuschend bewertete Steffen Winkler, stellvertretender Landesvorsitzender und verantwortlich für den Tarifbereich im sbb, die Verweigerungshaltung der Arbeitgeber: „Nach Jahren der Zurückhaltung und realen Einkommensverlusten von bis zu 8% ist das nicht zu akzeptieren. Den Beschäftigten ist nicht zu vermitteln, dass  Milliarden für die Banken bereitgestellt werden, sich jedoch auf der anderen Seite die oft betonte Wertschätzung für geleistete Arbeit nicht im Geldbeutel widerspiegelt. Gleichzeitig wird in den neuen Bundesländern im öffentlichen Dienst in weiten Teilen noch immer 7,5% weniger bezahlt als in den alten Bundesländern. Gerade hier besteht also die Möglichkeit und ökonomische Notwendigkeit, die Binnenkonjunktur spürbar anzukurbeln. Und das nicht mit ökonomisch fragwürdigen „Abwrackprämien“ bei Neukauf von Autos, die sich hier kaum einer leisten kann.“

Außerdem ist der öffentliche Dienst nicht das „Sparschwein der Nation“. So sind allein im Länderbereich in den letzten 5 Jahren 320.000 Stellen weggefallen. Hier hatten die Länder also genügend Einsparpotential bei den Lohnkosten! Von der Arbeitsverdichtung für die verbliebenen Kollegen ohne Lohnausgleich, gar nicht zu reden.

Im Hinblick auf die weiteren Verhandlungen sagte Winkler:

„Wir werden in unseren Gremien und mit den DGB-Gewerkschaften das weitere Vorgehen in Sachsen beraten und den Arbeitgebern zeigen, was wir von ihrer Verweigerung halten. Außerdem fordern wir weiterhin die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des angestrebten Tarifabschlusses auf den Beamtenbereich.“