Der sbb – beamtenbund und tarifunion sachsen ist als gewerkschaftliche Spitzenorganisation mit beteiligt an den Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse. Zuletzt hat der sbb am 21. August 2009 seine Stellungnahme zum Entwurf der Neufassung der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Gewährung von Beihilfe in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (in der Fassung vom Juli 2009) an das Sächsische Staatsministerium für Finanzen abgegeben.
Den Entwurf als auch die Stellungnahme des sbb erhalten Sie über die Vorsitzenden Ihrer Mitgliedsgewerkschaft.