Der sbb - beamtenbund und tarifunion sachsen hat mit Freude den Änderungsantrag der CDU- und SPD-Fraktionen des Sächsischen Landtages zum Gesetzentwurf eines „Sechsten Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes“ zur Kenntnis genommen.
Dieser Änderungsantrag beinhaltet die volle zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses von Potsdam im Länderbereich auf die Landes- und Kommunalbeamten, die Auszubildenden im Beamtenstatus auf Widerruf und die Versorgungsempfänger.
„Damit hat Ministerpräsident Stanislaw Tillich sein Wort eingelöst, das Tarifergebnis ohne Abstriche und zeitliche Verzögerungen auf alle Beamten im Freistaat Sachsen zu übertragen und keine neuen Gerechtigkeitslücken entstehen zu lassen“, meinte der Vorsitzende des Beamtenbundes Sachsen, Günter Steinbrecht, zur Landesleitungssitzung des sbb - beamtenbund und tarifunion sachsen, am 24. März 2009 in Dresden.
„Die Beamten des Freistaates und der Kommunen werden dieses konsequente Handeln des Ministerpräsidenten zu schätzen wissen und dies wird auch zu einem Motivationsschub unter der Beamtenschaft in wirtschaftlich schwieriger Zeit führen. Gerade jetzt, wo das reibungslose Funktionieren des Staates besondere Bedeutung erhält, kommt diese Entscheidung der Staatregierung und der Regierungsfraktionen zur rechten Zeit“, meinte Steinbrecht weiter.