Die versprochene Evaluation der mit der Kommunalisierung im Zusammenhang stehenden Prozesse hat der Vorsitzende des sbb- beamtenbund und tarifunion Günter Steinbrecht gefordert. Zurzeit scheint sich nun das Problem der Einrichtung der Büroräume für die an die Kommunen versetzten Beschäftigten zu lösen. Bemängelt wird aber immer noch die unzureichende Planung der Übernahme von Aufgaben, die vorher im Landesdienst erledigt wurden. So fehlt bis heute in der Stadt Leipzig Software zur Bearbeitung von Geodaten und zum Artenschutz. Diese war in den Landesverwaltungen angeschafft worden, steht aber jetzt für die in die Landkreise versetzten Mitarbeiter nicht mehr zur Verfügung.
„Man kann nicht Verwaltungsaufgaben an die Landkreise übergeben, ohne zugleich die Voraussetzungen zu deren Erfüllung zu schaffen. Das ist genauso, als wenn ich meine Kinder beauftrage Geschirr zu waschen, aber vorher das Spülmittel wegschließe“, so Steinbrecht auf einer Zusammenkunft der von der Kommunalisierung betroffenen Mitgliedsverbände.
Ein weiteres Problem ist die unterschiedliche tarifrechtliche Lage bei den Landkreisen (TvÖD) und in der Landesverwaltung (TV-L). So werden im TV-L enthaltene Lohnbestandteile von Mitarbeitern der Straßenmeistereien bei den Kommunen z.T. nicht gezahlt. Der Landkreis Nordsachsen fordert dagegen Gelder mit dem Argument zurück, es könne nach der Kommunalreform niemand mehr verdienen als vorher als Landesbeschäftigter. Mitarbeiter, die sich damit nicht abfinden wollten, verwies man auf den nach 3 Jahren auslaufenden Kündigungsschutz der neuen Kommunalbeschäftigten.
Die Teilnehmer der Zusammenkunft unterstrichen ihre gemeinsame Forderung nach einer schnellen Beseitigung solcher Missstände und verwiesen in diesem Zusammenhang auf den Rechtsschutz für ihre Mitglieder durch den sbb – beamtenbund und tarifunion sachsen.